IV/AHV: Beteiligen sie sich an den Kosten?

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Hörgeräte sind eine grössere Anschaffung. Darum ist es wichtig zu wissen, dass Sie diese Kosten nicht allein tragen müssen. Die IV und die AHV übernehmen einen Teil der Kosten. Wie viel das ist und was Sie sonst noch beachten müssen, wird in diesem Beitrag behandelt.

IV

Die IV übernimmt bei einer einseitigen Versorgung CHF 840.00 und zusätzlich CHF 40.00 pro Kalenderjahr für Hörgerätebatterien.

Bei einer beidseitigen Versorgung übernimmt die IV CHF 1’650.00 und pro Kalenderjahr CHF 80.00 für Hörgerätebatterien.

Ab dem 2. Betriebsjahr übernimmt die IV auch Reparaturkosten bis zu CHF 200.00 pro Hörgerät und Kalenderjahr.

Sie haben alle 6 Jahre Anspruch auf diese pauschalen Kostenbeteiligungen.

AHV

Die AHV beteiligt sich für Frauen ab 64 und Männer ab 65 Jahren an den Kosten. Bei einer einseitigen Versorgung beträgt die Kostenbeteiligung CHF 630.00 und bei einer beidseitigen Versorgung CHF 1’237.50.

Bei der einseitigen und beidseitigen Versorgung werden für Hörgerätebatterien keine Kosten übernommen. Dies trifft auch auf Reparaturkosten zu.

Sie haben alle 5 Jahre Anspruch auf diese pauschalen Kostenbeteiligungen.

Damit Sie diese Beiträge erhalten brauchen Sie eine Expertise von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Wenn Sie Fragen dazu haben oder Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare brauchen, dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hier erfahren Sie mehr Informationen zur IV und AHV

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