Die Anschaffung von Hörgeräten ist eine Investition, die Sie nicht alleine tragen müssen. Die AHV und IV beteiligen sich mit Pauschalbeträgen an den Kosten für Ihre Hörgeräte.

Wir helfen Ihnen gerne die Formulare auszufüllen und senden diese an die zuständige Stelle, damit Sie so schnell wie möglich an Ihre Pauschalbeträge kommen. 

Um die Beiträge zu erhalten, brauchen Sie eine Expertise von einem Hals-Nasen-Ohrenarzt.

IV

Einseitige Versorgung:

Kostenbeteiligung von CHF 840.00
Beitrag für Hörgerätebatterien: Pro Kalenderjahr CHF 40.00

Beidseitige Versorgung:

Kostenbeteiligung von CHF 1650.00
Beitrag für Hörgerätebatterien: Pro Kalenderjahr CHF 80.00

Allgemein:

Die pauschale Kostenbeteiligung erhalten Sie alle 6 Jahre.

Reparaturkosten werden ab dem 2. Betriebsjahr mit folgenden Beiträgen übernommen:
Elektronikschäden: CHF 200.00 pro Hörgerät pro Kalenderjahr
Alle anderen Schäden: CHF 130.00 pro Hörgerät pro Kalenderjahr

Leistungen der IV

AHV (ab 65 Jahren)

Einseitige Versorgung:

Kostenbeteiligung von CHF 630.00
Beitrag für Hörgerätebatterien: Keine Kostenübernahme

Beidseitige Versorgung:

Kostenbeteiligung von CHF 1237.50
Beitrag für Hörgerätebatterien: Keine Kostenübernahme

Allgemein:

Die pauschale Kostenbeteiligung erhalten Sie alle 5 Jahre.
Reparaturkosten werden leider nicht von der AHV übernommen.

Leistungen der AHV