Wie alle Jahre wieder ist man verpflichtet, die Steuererklärung auszufüllen. Doch wir von der Vital Energie wollen es Ihnen ein wenig leichter bezüglich der Erfassung der Hörgeräte und Zubehör machen.
Ihre Hörgeräte können Sie ganz einfach im Formular unter «Aufstellung über behinderungsbedingte Kosten» aufführen.
Wichtig ist, dass Sie die Belege der Hörgeräte, Batterien oder Zubehör beilegen.
Zudem ist zu beachten, dass Sie nur den Betrag abziehen können, welchen Sie effektiv bezahlt haben, dass heisst Leistungen von der IV oder AHV dürfen nicht abgezogen werden.
Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir jederzeit für Sie da.
Ihr Vital-Energie-Team