Bisher bekommen AHV-Bezüger- und Bezügerinnen eine Pauschale von CHF 630.-, egal ob sie ein oder zwei Hörgeräte brauchen. In Zukunft soll die Pauschale für zwei Hörgeräte CHF 1237.50 betragen.
Die neue AHV-Pauschale wird auf den 1. Juli hin umgesetzt. Folgendes ist wichtig zu wissen:
- Anträge bis 30. Juni werden noch unter den alten Bestimmungen beurteilt. Für alle Anträge ab 1. Juli gelten die neuen Bestimmungen.
- Ein Ohren-Arzt oder eine Ohren-Ärztin muss medizinisch abklären, ob ein oder zwei Hörgeräte benötigt werden.
- Batterien und Reparaturen werden wie bis anhin nicht von der AHV bezahlt.
- Betroffene können alle 5 Jahre einen Antrag stellen.